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Unser Drohnen-Video über Usedom (inkl. Tipps zur Flugerlaubnis)

Usedom ist das perfekte Ziel für einen erlebnisreichen Urlaub
in Deutschland. Wir haben ein kurzes Video auf der Insel gedreht und möchten
dir hier zeigen, wie abwechslungsreich deine Auszeit auf Usedom sein kann. Außerdem
findest du Tipps zum Fliegen einer Drohne auf Usedom.

Falls du wissen möchtest, was wir in dem Video alles erlebt haben, dann schau dir gern den Artikel über unseren aktiven Usedom-Urlaub an.

Unser Equipment für diesen Film

Für dieses Usedom-Video hatten wir das folgende Kamera-Equipment dabei:

  • Panasonic Lumix G81 für die Aufnahmen am Boden mit zusätzlichem Teleobjektiv
  • DJI Mavic 2 Pro in der Fly More Combo für die Luftaufnahmen
  • GoPro Hero 7 Black für die Action-Szenen bei der Insel Safari
  • Rollei Compact Traveler Star S2 als Reisestativ für unsere Lumix

Drohne fliegen auf Usedom

Wichtiger Hinweis: Die unten beschriebenen Infos zur Rechtslage sind seit 2021 nicht mehr aktuell. Eine Aktualisierung des Beitrages steht noch aus.

In unserem Video haben wir einige Szenen mit der Drohne gefilmt. Leider ist es auf Usedom an vielen Stellen gar nicht so einfach, eine Drohne zu benutzen. Die Drohnen-Verordnung sieht viele Betriebsverbote vor, die auf Usedom einzuhalten sind. Deswegen möchte ich dir hier erklären, welche Besonderheiten auf Usedom zu beachten sind.

Problematisch ist Usedom für Drohnen-Piloten vor allem aus zwei Gründen:

  1. Die Ostsee ist eine Seestraße (= Bundeswasserstraße) und somit greift an der gesamten Ostseeküste von Usedom ein Betriebsverbot gem. § 21 b Nr. 5 LuftVO. Da ein Abstand von 100 Metern zu Bundeswasserstraßen einzuhalten ist, darf man nicht am Ostseestrand von Usedom mit einer Drohne fliegen.
  2. Auf der Insel Usedom gibt es sehr viele Naturschutzgebiete zum Schutz bedrohter (Vogel-) Arten und somit gelten Betriebsverbote gem. § 21 b Nr. 6 LuftVO.

Natürlich gibt es auch noch andere rechtliche Einschränkungen, jedoch haben wir diese zwei Punkte als besonders problematisch empfunden, weil dadurch nur noch wenige interessante Aufstiegsmöglichkeiten bleiben.

Drohnenflüge an der Ostsee

Um nun an der Ostseeküste fliegen zu dürfen, brauchten wir also eine Genehmigung (Ausnahme von verbotenem Betrieb) von der zuständigen Luftfahrtbehörde. Das ist in diesem Fall das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin. Für die Genehmigung mussten wir das Formular Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von den Betriebsverboten ausfüllen und einen Nachweis unserer Drohnen-Versicherung einreichen. Außerdem haben wir noch unseren Drohnen-Kenntnisnachweis mitgeschickt, der allerdings nicht zwingend erforderlich war. Die Ausnahmegenehmigung kam dann recht schnell auf dem Postweg (Kostenpunkt in unserem Fall 75 Euro). In dem Bescheid werden jedoch viele Nebenbestimmungen vorgeschrieben, die du einhalten musst. Diese Auflagen solltest du dir genau durchlesen und natürlich auch einhalten.

An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass es in fast allen Orten auch FKK-Strände gibt. Bitte halte ausreichend Abstand zu diesen Strandabschnitten, wahre auch sonst die Privatsphäre von Dritten und versuche die (Lärm-)Belästigung durch die Drohne so gering wie möglich zu halten.

Fliegen in Naturschutzgebieten auf Usedom

Auf demselben Weg kannst du u.U. auch eine Erlaubnis für Drohnenflüge in einem Naturschutzgebiet erhalten. Das Ministerium koordiniert dann die Absprachen mit den anderen Behörden. Jedoch musst du dafür genau wissen, an welcher Stelle du zu welchem Zeitpunkt mit der Drohne fliegen möchtest. Da wir das vorher nicht richtig planen konnten und wir auch etwas spät dran waren, haben wir keine Genehmigung für Flüge in Naturschutzgebieten bekommen, denn eine pauschale Erlaubnis ist nicht möglich. Deswegen haben wir uns dann zwangsläufig dazu entschieden, die Drohne nur außerhalb von Naturschutzgebieten zu starten.

Falls du einen entsprechenden Antrag stellen möchtest, dann empfehle ich dir, mit deinem genauen Vorhaben bei der zuständigen Naturschutzbehörde anzurufen und schon vorab abzuklopfen, ob es grundsätzlich möglich ist, zu der Jahreszeit in dem vorgesehenen Gebiet zu fliegen.

Zuständig sind die folgenden Behörden:

  • Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist zuständig für die Insel selbst.
  • Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern ist zuständig für die naturschutzrechtlich geschützten Gewässer rund um Usedom (Peenestrom, Achterwasser, Oderhaff und Ostsee)

Falls du wie wir auf Drohnenflüge in Naturschutzgebieten verzichten möchtest, dann musst du dich informieren, wo diese Gebiete sind. Dazu stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern unter diesem Link einen Kartendienst zur Verfügung. Folgende Gebiete musst du in der Karte im Ordner „Naturschutz“ auswählen:

  • Im Unterordner Schutzgebiete (Natur) -> Intern. Schutzgebietskategorien -> „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ und „Europäischen Vogelschutzgebiete“
  • Im Unterordner Nationale Schutzkategorien -> Naturschutzgebiete

Wenn du diese Gebiete ausgewählt hast, zoomst du nach Usedom und erhältst dann eine Übersicht über die Schutzgebiete (= Flugverbotszonen für Drohnen). Ich bekomme die folgende Karte für Usedom angezeigt:

Naturrechtliche Schutzgebiete auf Usedom (Stand Juni 2019)

In den grauen Flächen kannst du (aus Sicht des Naturschutzes) ohne weitere Genehmigung fliegen. Bitte beachte, dass auch die Binnengewässer unter Naturschutz stehen. Ich persönlich finde die Farbauswahl etwas verwirrend.

Wir haben diese Karten ausgedruckt und dementsprechend geschaut, wo wir die Drohne einsetzen können. Zur doppelten Sicherheit habe ich zusätzlich noch die DFS-App genutzt, um direkt vor dem Start nochmal einen besseren Überblick über das Terrain zu bekommen.

Drohnenflüge auf Usedom sind möglich

Wie du an unserem Video siehst, sind trotz vielen Verbotszonen Drohnen-Flüge auf Usedom mit etwas Vorbereitung möglich. Ich rate dir dringend davon ab, die oben beschriebenen Regeln zu ignorieren. Aus vielen Teilen Deutschlands hören wir aktuell, dass Behörden gezielt und erfolgreich gegen Verstöße vorgehen und erhebliche Bußgeldbescheide (bis 50.000 Euro möglich) ausstellen.

Drohnen-Foto von Usedom

Zudem möchte ich noch betonen, dass wir in diesem Artikel nur die Besonderheiten für Usedom beschrieben haben. Natürlich musst du dich auch mit den restlichen Bestimmungen der Drohnen-Verordnung auseinandersetzen.

Wir gefällt dir unser Usedom-Video? Hast du noch Fragen zum Drohne-Fliegen auf der Sonneninsel Deutschlands? Wir sind gespannt auf deinen Kommentar!

Foto von Francis Markert
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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