Privathaftpflichtversicherung für Drohnen-Piloten: Eine Bußgeldfalle?
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 17.06.2025 | 0 Kommentare
Drohnen müssen in Deutschland vor dem ersten Betrieb versichert werden. Um Geld zu sparen versuchen viele Fernpiloten den eigenen Flieger mit in der Privaten Haftpflichtversicherung aufzunehmen. In diesem Artikel erklären wir, welche Fallstricke es dabei gibt und warum sogar ein Bußgeld droht! Außerdem stellen wir dir Alternativen vor und vergleichen die bekanntesten Anbieter miteinander.

In Deutschland sollte jede Person eine Haftpflichtversicherung besitzen. Daher ist es natürlich optimal, wenn man eine Privathaftpflichtversicherung findet, bei der die Nutzung von Drohnen mit eingeschlossen ist. Das erspart zum einen den Aufwand, mehrere Verträge verwalten zu müssen. Zum anderen ist es auch finanziell attraktiver nur für einen Vertrag zahlen zu müssen. Ein dritter Vorteil von Privathaftpflichtversicherungen ist, dass der Versicherungsschutz i.d.R. weltweit gilt. Das schließt auch die USA, US-Territorien und Kanada mit ein. Diese Gebiete werden aufgrund der hohen Schadenssummen in diesen Ländern von anderen Versicherungsformen oft ausgespart.
Leider übersehen viele Piloten durch den günstigen Preis, dass das Luftrecht spezielle Anforderungen mit sich bringt. Diese Anforderungen werden sehr oft nicht von einer Privathaftpflicht erfüllt. Deswegen bist du meistens besser beraten, wenn du eine spezialisierte Luftfahrt-Haftpflichtversicherung buchst. Diese kostet zwar etwas mehr, bietet dir aber die absolute Rechtssicherheit. Was bringt einem eine Versicherung, die im Schadensfall nicht zahlt?
Risiken einer privaten Haftpflichtversicherung beim Drohnen-Betrieb
Werfen wir als nächstes einen Blick auf die Punkte, die bei einer privaten Haftpflichtversicherung zu Problemen führen können.
Gefährdungshaftung
Ein erster Knackpunkt, von dem du oft lesen wirst, ist die sogenannte Gefährdungshaftung, die laut Luftverkehrsgesetz vorgeschrieben ist.
Private Haftpflichtversicherungen kommen im Regelfall nur für Schäden Dritter auf, die du nachweislich verursacht hast. Falls ein Unfall jedoch durch äußere Umstände zustande kommt, die du nicht beeinflussen kannst (z.B. Firmware-Versagen, ein Greifvogel, plötzliche Windböen, fliegender Fußball von einem Nachbargrundstück), könnte die Versicherung die Regulierung des Schadens theoretisch ablehnen und auf den Verursacher verweisen. Du bist dem Geschädigten trotzdem zur Zahlung der entstandenen Schäden verpflichtet, weil im Luftrecht die sogenannte Gefährdungshaftung Anwendung findet. Danach ist immer derjenige für die Regulierung des Schadens verantwortlich, der ein Risiko (in unserem Fall die Drohne) in die Luft gebracht hat – unabhängig vom Verschulden des Steuerers.
Du siehst also: Selbst wenn ein Versicherer damit wirbt, dass er Drohnen in seinen Policen mit einschließt, kann es im Zweifelsfall doch dazu kommen, dass du auf den entstandenen Kosten sitzen bleibst. Deswegen sollten ausschließlich Versicherungen abgeschlossen werden, die die Gefährdungshaftung ausdrücklich mit berücksichtigen.
Momentan wird die Gefährdungshaftung nur von wenigen Privathaftpflichtversicherern explizit mit eingeschlossen. Aktuell wissen wir das nur von den der Versicherung der Helden, zu der du auch unten noch mehr erfährst.
Willst du es ganz genau wissen, schau dir auch gern die Lektion Drohnenversicherung als Risikofaktor aus unserem Luftrecht-Kurs an. Die Lektion gibt dir einen kostenlosen Einblick in unsere Onlinekurse und macht dich vertraut mit den Besonderheiten des Versicherungsrechts in der Luftfahrt.
Abgesicherter Nutzerkreis
Ein weiterer Aspekt ist der zugelassene Nutzerkreis. Private Haftpflichtversicherungen sichern einen Haushalt ab. Solltest du deine Drohne an einen Freund/Kollegen/Nachbarn verleihen, besteht kein Schutz. Bei einer “echten Drohnen-Versicherung” besteht der Schutz hingegen immer dann, wenn der Halter der Drohne dem Betrieb zustimmt.
Versicherungsbestätigung

Es ist vorgeschrieben, dass du immer eine Bestätigung über deine Drohnenversicherung mitführen musst. Eine entsprechende Bestätigung erhältst du bei den meisten Privathaftpflicht-Anbietern jedoch nicht. Kannst du bei einer Kontrolle keinen Nachweis vorlegen, droht dir ein Bußgeld!
Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland brauchst du eine Versicherungsbestätigung (auf Englisch).
Teilen von Aufnahmen im Internet
Privathaftpflichtversicherungen können meistens nur Drohnen-Flüge abdecken, die ausschließlich zur Freizeitgestaltung genutzt werden. Leider beurteilen die Versicherungsgesellschaften die Nutzung von Drohnen sehr unterschiedlich. So stufen manche Versicherer einen Drohnenflug schon dann als gewerblich ein, wenn im Anschluss Fotos oder Videos im Internet geteilt werden. Besonders kritisch ist der Punkt, wenn man seine Aufnahmen in sozialen Medien teilt, weil man dort kommerzielle Verwertungsrechte einräumt. Auch hier erlischt ggf. der Versicherungsschutz.
Verweigerung der Schadensregulierung u.U. möglich
Noch gewichtiger ist jedoch der letzte Punkt, den ich an dieser Stelle nennen möchte. Eine Luftfahrt-Haftpflicht stellt im Gegensatz zur Privathaftpflicht eine Pflichtversicherung dar – ähnlich wie bei einer KfZ-Versicherung. Das bedeutet, dass die Luftfahrt-Versicherung im Schadensfall auf jeden Fall zahlen muss. Diese Verpflichtung gibt es bei einer Privathaftpflicht so in der Form nicht. Sollte es also tatsächlich zu einem Vorfall mit hohen Schadenssummen kommen, wird eine Privathaftpflicht ein hohes Interesse daran zeigen, eine Vertragsabweichung zu finden, um die Kosten des Unfalls nicht regulieren zu müssen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Solltest du gegen gängige Regeln verstoßen, wird auch eine Luftfahrt-Haftpflicht eine Mitschuld von dir prüfen. Jedoch kann diese die Schadensabwicklung ggü. dem Geschädigten nicht ablehnen.
Wegen der genannten Vorbehalte ist es deswegen meistens ratsam, neben der Privathaftpflicht eine echte Luftfahrtversicherung für die Drohne abzuschließen. Wie schon gesagt: Was bringt mir eine günstige Versicherung, wenn sie im Ernstfall nicht für entstandene Kosten aufkommt?
Passende Tarife von “echten Drohnen-Versicherungen” haben wir im folgenden Artikel für dich zusammengestellt:
Drohnen-Haftpflicht: Alle Tipps und Tarifempfehlungen
Die oben genannten Vorbehalte sind generell in der Natur der beiden Versicherungsarten begründet. Es gibt je nach Anbieter noch Klauseln, die den Betrieb von Drohnen einschränken bzw. unmöglich machen. Doch das schauen wir uns im weiteren Verlauf des Artikels noch genauer an. Vorweg können wir schonmal festhalten, dass du immer einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen werfen solltest, denn dort verstecken sich mitunter unerfreuliche Einschränkungen.
Der einfachen Werbung, dass Drohnen in einer Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind, solltest du nicht blind vertrauen. Eine Liste mit mir bekannten Einschränkungen, die ich für bedenklich halte, findest du weiter unten im Artikel. Bitte behalte auch im Hinterkopf, dass sich viele Versicherungsberater oft nicht mit dem Luftrecht auskennen. Bei Fragen sollte man sich von Spezialisten beraten lassen.
Mit der folgenden Grafik kannst du dir einen Überblick verschaffen, wann du dich auf eine Privathaftpflichtversicherung verlassen kannst.

Vor- und Nachteile der Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenbaustein
Im folgenden findest du eine Zusammenfassung der wichtigsten Vor- und Nachteile einer Privathaftpflichtversicherung. Dabei sei gesagt, dass nicht alle Punkte auf alle Anbieter zutreffen. Es gibt durchaus Ausnahmen, die man jeweils für sich prüfen muss:
Vorteile:
- Kostengünstiger Versicherungsschutz
- Meist höhere Deckungssummen
- USA, US-Gebiete und Kanada mit abgedeckt
Nachteile:
- Keine konforme Versicherungsbestätigung
- Häufig mit Selbstbehalt
- Häufig gibt es kritische Ausschlussklauseln
- Regulierung von Schäden ggf. abhängig vom eigenen Verschulden
Empfohlene Privathaftpflicht mit Drohnen-Schutz
Wenn du trotz der Vorbehalte eine Privathaftpflicht suchst, die den Betrieb von Drohnen mit absichert, empfehle ich dir das Angebot der Helden, da sie meiner Meinung nach den besten Leistungsumfang anbieten. Mit diesem Tarif sind alle Flügmanöver versichert, die in Deutschland erlaubt sind. Es kommt also zu keinerlei zusätzlichen Einschränkungen durch den Versicherer.
Außerdem ist bei den Helden die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung mit inbegriffen.
Bei vielen Versicherungen ist es unklar, ob du deine Drohnen-Aufnahmen im Internet auf sozialen Plattformen veröffentlichen darfst. Bei den Helden darfst du explizit deine Aufnahmen mit der Welt teilen. Sogar Drohnen-Flüge als nebenberufliche Tätigkeit mit festgelegten Umsatzgrenzen sind geschützt. Damit bieten die Helden den besten Tarif in diesem Segment an.
Einen Nachteil gibt es trotzdem: Bei jedem Schaden musst du einen Eigenanteil von 150 Euro selber tragen. Eine solche Eigenbeteiligung ist bei vielen Privathaftpflichtversicherungen vorgesehen, nicht jedoch bei reinen Drohnen-Haftpflichtversicherungen.
Vergleich Privathaftpflichtversicherungen für Drohnen-Nutzer
Es gibt noch viele andere Privathaftpflicht-Versicherer, die Drohnen mit abdecken. Je nachdem, welche Deckungssumme du wünschst oder ob die Police einen Selbstbeteiligung aufweisen soll, kannst du unterschiedliche Versicherungstarife nutzen. In der folgenden Übersicht findest du Versicherungsangebote, die Risiken aus dem Betrieb von Flugmodellen (privat genutzte Drohnen) mit einschließen.
Bei den jährlichen Kosten gehen wir für eine bessere Vergleichbarkeit von einem Haushalt mit zwei Personen sowie einer Selbstbeteiligung von 0 Euro aus (sofern das angeboten wird). Preise verstehen sich inklusive Versicherungssteuer.
Anbieter | Leistungen | Jährliche Kosten |
---|---|---|
Helden Privathaftpflicht
| 76 € Abschließen | |
Privat-Haftpflicht Basis
| 52,74 € Abschließen | |
Alte Leipziger compact / classic / comfort
| ab 45,46 € Abschließen | |
Privathaftpflicht GVO Fit Eco
| ab 44,80 € Abschließen | |
MVK Klassik / Top / Premium
| ab 36,91 € Abschließen | |
Privathaftpflicht GVO Top-Fit
| ab 52,00 € Abschließen | |
Private Haftpflicht mit Upgrade Drohne
| 61,04 € Abschließen | |
AXA Privathaftpflicht M Gut versichert
| 55,97 € Abschließen | |
AXA Privathaftpflicht L Top Schutz
| 66,99 € Abschließen | |
Privat-Haftpflicht Komfort
| 78,75 € Abschließen | |
Privat-Haftpflicht Premium
| 113,24 € Abschließen |
In den verschiedenen Tarifen geben die Versicherungsgesellschaften Einschränkungen vor, die beim Fliegen berücksichtigt werden müssen. Du solltest also genau darauf achten, welche Konditionen beim jeweiligen Tarif greifen und ob die Versicherung überhaupt für dich in Frage kommt. Insbesondere das Gewicht deiner Drohne spielt häufig eine Rolle. Während eine DJI Mini 4 Pro in vielen Tarifen abgesichert ist, kann es bei schwereren Drohnen wie der DJI Mavic 4 Pro schon problematischer werden.
Eine der schwierigsten Klauseln ist die Formulierung, dass nur Flugmodelle, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, mitversichert sind. Derartige Ausschlüsse habe ich z.B. bei der Gothaer entdeckt und damit ist diese Privathaftpflichtversicherung für mich nicht empfehlenswert, denn Drohnen unterliegen eindeutig der Versicherungspflicht. Eine Übersicht zu den Vertragsbedingungen haben wir in der folgenden Aufstellung zusammengetragen:
Kritische Vertragsbedingungen, die uns immer wieder begegnen, findest du in folgender Übersicht:
- Zu geringe maximale Abflugmasse (z.B. HanseMerkur oder NV Versicherung)
- Nur Flugmodelle abgedeckt, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (z.B. Gothaer) -> Alle Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht
- Nur Flüge im unkontrollierten Luftraum gestattet (z.B. Neodigital): Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Drohnenflüge im kontrollierten Luftraum gestattet. Gerade wenn du in der Nähe eines großen Flughafens wohnst, könntest du Probleme bekommen.
Falls du so eine Versicherung bisher im Auge hattest, würden wir dir ans Herz legen, doch lieber über eine von uns empfohlene Drohnenversicherung weiter oben nachzudenken.
Fazit
Sparfüchse, die eine günstige Versicherung suchen, können unter Umständen ihre Drohne in die eigene Privathaftpflicht mit integrieren. Wirklich sicher bist du, wenn du eine “echte Drohnenversicherung” besitzt. Gemeint ist damit eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die auf die Besonderheiten des Luftrechts ausgerichtet ist. Ein Anruf beim Versicherungsvermittler des Vertrauens hilft da oft nicht weiter, weil sich die meisten Vermittler nicht mit dieser Materie auskennen. Solltest du also mit ruhigem Gewissen fliegen wollen und den optimalen Schutz wünschen, wirf gern einen Blick auf den folgenden Artikel, in dem wir dir passende Tarife vorstellen:
Auch alle Drohnen-Camp Plus-Mitglieder in den Stufen Advanced und Pro erhalten übrigens eine hochwertige Luftfahrt-Versicherung für ihre Drohne(n).
Möchtest du trotz der Bedenken deine Drohne über eine Privathaftpflicht versichern, schaue dir die Angebote ganz genau an. Unsere Top-Empfehlung in diesem Bereich ist der Versicherungsschutz der Helden.
Hast du noch Fragen zu diesem Themenkomplex? Dann stelle sie uns gern in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Wir freuen uns auf den Austausch!
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