Drohnen-Gesetze in Pakistan

In diesem Artikel findest du die Regelungen für Drohnen-Piloten in Pakistan.

Drohnen-Gesetze in Pakistan

Im Juni 2024 trat die aktuell gültige Verordnung für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 100 Kilogramm in Kraft. Seitdem muss jede Drohne unabhängig von Gewicht und Nutzung in Pakistan registriert werden. Dies gilt auch für Touristen, die ihre Drohne in Pakistan fliegen lassen wollen. Aufgrund der langen Bearbeitungszeit empfehlen wir dir, die Registrierung bereits zwei Monate vor deiner geplanten Einreise vorzunehmen.

Drohnen werden nach Gewicht in vier Kategorien unterteilt:

  • I: Drohnen mit einem Gewicht von weniger oder gleich 250 Gramm
  • II: Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm und weniger oder gleich 10 Kilogramm (z.B. DJI Mavic 4 Pro)
  • III: Drohnen mit einem Gewicht über 10 Kilogramm und weniger oder gleich 25 Kilogramm
  • IV: Drohnen mit einem Gewicht über 25 Kilogramm und weniger oder gleich 100 Kilogramm

Wenn du deine Drohne innerhalb eines verbotenen, eingeschränkten, abgetrennten oder kontrollierten Luftraums fliegen willst oder deine Drohne mehr als 10 Kilogramm wiegt, benötigst du eine Genehmigung der Pakistan Civil Aviation Authority (PCAA).

Für Standardoperationen in den Kategorien I und II ist keine zusätzliche Genehmigung vom PCAA erforderlich. Wichtig dabei ist, dass die geltenden Betriebsvorschriften eingehalten werden. Ab Kategorie II ist eine Fernpilotenlizenz erforderlich.

In der folgenden Tabellen siehst du die Anforderungen der einzelnen pakistanischen Drohnenkategorien in der Übersicht.

AnforderungKategorie IKategorie IIKategorie IIIKategorie IV
Registrierungerforderlicherforderlicherforderlicherforderlich
Genehmigungnicht erforderlich(a)nicht erforderlich(a)erforderlicherforderlich
Fernpilotenzeugnisnicht erforderlicherforderlicherforderlicherforderlich
Track & Tracenicht erforderlicherforderlicherforderlicherforderlich
Anforderungen der pakistanischen Drohnenkategorien im Überblick

(a) Keine Genehmigung erforderlich, solang beschriebene Regeln eingehalten werden.

Wie registriere ich meine Drohne?

Seit Juni 2024 musst du als Einheimischer innerhalb von 15 Tagen nach Erwerb einer Drohne eine Registrierung für diese beantragen. Innerhalb eines Kalenderjahres kannst du als Privatperson maximal drei Drohnen in einer Kategorie registrieren lassen. Die Obergrenze für Registrierungen für Unternehmen oder juristische Personen legt die PCAA individuell je nach Bedarf und Größe des Unternehmens bzw. der juristischen Person fest.

Solltest du bereits im Besitz einer Drohne sein, hast du nun 180 Tage seit dem Inkrafttreten der neuen pakistanischen Verordnung Zeit, diese registrieren zu lassen.

Drohnenaufnahme des Karakoram Highways in Nordpakistan
Der Karakoram Highway in Nordpakistan
(Foto: depositphotos.com)

Touristen, die nach Pakistan einreisen, müssen ihre Drohne ebenfalls bei der PCAA registrieren. Du kannst deinen Antrag auf Registrierung deiner Drohne unter Angabe des Verwendungszweckes sowie Marke, Typ und Kategorie direkt an die PCAA richten.

Die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit kann bis zu 30 Tage dauern. Wenn deine Unterlagen vollständig sind, erhältst du innerhalb von 60 Tagen eine Rückmeldung, ob deine Drohne registriert wurde. Die Höhe der Registrierungsgebühr ist abhängig von der Kategorie und dem maximalen Startgewicht deiner Drohne.

Jede registrierte Drohne erhält eine eindeutige Nummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. Diese muss leserlich und unverwischbar an deiner Drohne angebracht werden. Am besten verwendest du dafür eine Drohnenplakette

Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm benötigen ein eingebautes “Track and Trace“-System. Wir vermuten, dass sich dahinter eine Fernidentifizierung ähnlich wie in Europa verbirgt. Ob wirklich das Gleiche damit gemeint ist, muss erst noch verifiziert werden.

Drohnen über 10 Kilogramm dürfen nur registriert werden, wenn diese vorab durch eine zugelassene Organisation inspiziert worden sind und für betriebssicher erklärt wurden.

Die Registrierung ist drei Jahre gültig. Die Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden. Hierbei wird eine Verlängerungsgebühr fällig. Solltest du deine Drohne verkaufen oder verschenken, musst du diesen Eigentümerwechsel der PCAA schriftlich mitteilen.

Die PCAA kann die Registrierungsbescheinigung deiner Drohne widerrufen, wenn die Sicherheit von Personen, Eigentum oder anderen Luftfahrzeugen ernsthaft gefährdet wird bzw. wurde oder du dich als Eigentümer nicht an die Gesetze und Vorschriften hältst.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Pakistan

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:200 Fuß (61,0 Meter) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Ja. Kennzeichnungspflicht ist unabhängig vom Startgewicht
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Unabhängig von Art der Nutzung

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen
Kontaktdaten

info@aviation.gov.pk

Hilfreiche Links:Drohnenflug-Regeln

Weitere Vorschriften in Pakistan

Für Drohnenflüge unter folgenden Standardbedingungen ist keine zusätzliche Erlaubnis durch die PCAA erforderlich:

  • Drohnenpilot ist 18 Jahre alt
  • innerhalb des zulässigen Luftraums
  • bei Tageslicht, ohne Nebel oder Rauch
  • innerhalb der Sichtweite
  • nie höher als 200 Fuß über dem Boden

Du darfst gleichzeitig nicht mehrere Drohnen steuern. Das Fliegen einer Drohne von einem fahrenden Fahrzeug oder einem Schiff aus ist nicht gestattet.

Folgende Abstände sind bei deinen Drohnenflügen einzuhalten:

  • 6 km Abstand zu Flughäfen
  • 6 km Abstand zur internationalen Grenze
  • 5 km Abstand zu Häfen
  • 2 km Abstand zu jedem Militärschiff auf See
  • 100 Fuß (30 Meter) horizontaler und 30 Fuß (9 Meter) vertikaler Abstand zu Personen

Das Überfliegen von militärischen Gebieten oder Einrichtungen ist nicht gestattet.

Unfälle, die durch deine Drohne verursacht wurden, müssen innerhalb von 24 Stunden der Luftfahrbehörde gemeldet werden.

Drohnenaufnahme der einzigartigen Berglandschaft bei Passu in Nordpakistan
Drohnenaufnahme der einzigartigen Berglandschaft bei Passu in Nordpakistan
(Foto: depositphotos.com)

Wann benötigst du eine Fernpilotenlizenz?

Für das Fliegen von Drohnen der Kategorie II, III und IV benötigst du zusätzlich eine Fernpilotenlizenz. Das betrifft also Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, wie zum Beispiel die DJI Mavic 4 Pro oder die DJI Air 3S. Daher empfehlen wir, nur mit kleineren Drohnen wie einer DJI Mini 5 Pro nach Pakistan zu reisen.

Für Drohnenflüge innerhalb eines kontrollieren Luftraums benötigst du ebenfalls eine Fernpilotenlizenz und eine einschlägige Qualifikation für die Verwendung von Flugfunk oder eine entsprechende Genehmigung der PCAA.

Drohnenpiloten mit einer gültigen Fernpilotenlizenz und mit einer von der PCAA ausgestellten Erlaubnis dürfen von den oben genannten Standardbedingungen abweichen. Hierfür muss dein Antrag für das Abweichen von den Standardbedingungen spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Flug bei der PCAA eingehen.

Folgende Anforderungen an Drohnenbetreiber, die sich für eine Fernpilotenlizenz bewerben wollen, müssen erfüllt sein:

  • 18 Jahre alt
  • qualifizierter Sekundarschulabschluss oder eine gleichwertige Prüfung
  • Ausbildung bei einer zugelassenen Organisation in Bezug auf die Art der beantragten Lizenz
  • Bestehen einer von der Luftfahrtbehörde vorgeschriebenen Prüfung
  • Mögliche weitere von der Luftfahrtbehörde auferlegten Bedingungen

Ein Antrag auf Erteilung einer Fernlotsenlizenz ist bei der PCAA zu stellen. Der Antrag muss vollständig sein und eine Quittung über die Zahlung der von der Behörde festgelegten Gebühr muss beigefügt sein. 

Für Drohnenpiloten mit einer Fernpilotenlizenz sind Ausnahmen für Drohnenflüge möglich:

  • außerhalb der Sichtweite
  • höher als 200 Fuß über dem Boden
  • nach Einbruch der Dunkelheit oder unter ungünstigen meteorologischen Bedingungen (in einer Wolke, Nebel oder Rauch)
  • gleichzeitiger Betrieb eines anderen unbemannten Luftfahrzeugs
  • Betrieb von einem fahrenden Fahrzeug, einem Schiff oder einem anderen Luftfahrzeug aus

Wenn du bereits eine Fernpilotenlizenz besitzt, kannst du dir diese von der PCAA anerkennen lassen. Ob die europäischen Drohnenführerscheine anerkannt werden, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, da es noch an Erfahrungen fehlt.

Hast du noch Fragen zum Drohnefliegen in Pakistan oder warst du sogar selbst mit Drohne vor Ort und kannst von deinen Erfahrungen berichten? Wir freuen uns auf dein Kommentar!

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Pakistan haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere das PCAA. Alternativ kannst du auch bei der Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Pakistan gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

Kommentare zu diesem Beitrag: Fragen stellen und mitdiskutieren

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
0