Drohnen-Gesetze in Nordmazedonien

Erfahre in diesem Beitrag alles was du wissen musst, wenn du mit einer Drohne in Nordmazedonien fliegen möchtest.

Drohne fliegen in Nordmazedonien, Regeln und Vorschriften

Nordmazedonien ist ein faszinierendes Reiseland und zieht immer mehr Drohnenpiloten an. Seit 2024 gelten dort umfangreiche neue Regeln, denn die nordmazedonische Luftfahrtbehörde (Civil Aviation Agency, MCAA) hat mit der Verordnung Nr. 115/24 einheitliche Vorschriften für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge erlassen. Diese orientieren sich an den EU‑Verordnungen 2018/1139, 2019/947 und 2019/945 und ersetzen die alten Bestimmungen aus 2015. Im Folgenden findest du die wichtigsten Punkte sowie weiterführende Links.

Erneute Registrierung in Nordmazedonien notwendig

Auch wenn die Regeln der EASA weitgehend in Nordmazedonien übernommen wurden, muss man sich im Land als UAS-Betreiber registrieren. Der Hintergrund ist wohl, dass das Land kein EU-Mitglied ist und es daher keinen Austausch der Registrierungsdaten zwischen den nationalen Luftfahrtbehörden gibt.

Die Registrierung erfolgt über das Portal drone.gov.mk.

Drohnenführerscheine aus der EU (Kompetenznachweis, Fernpilotenzeugnis) werden jedoch vollständig anerkannt.

Jeder Flug muss gemeldet werden

In Nordmazedonien müssen alle Drohnenflüge über ein Onlineportal angemeldet werden. Wenn du die Seite öffnest, kannst du oben rechts die Sprache auf Englisch umstellen.

Nachdem du einen Account angelegt hast, hast du Zugriff auf eine Karte, mit der du geografische UAS-Gebiete einsehen kannst.

Weitere Besonderheiten in Nordmazedonien

Privat genutzte Drohnen dürfen nicht schwerer als vier Kilogramm sein.

Zur Landesgrenze muss ein Abstand von drei Kilometern eingehalten werden.

Ein seitlicher Abstand von 100 Metern muss zu folgenden Objekten eingehalten werden:

  • Grundstücke des Verteidigungsministeriums oder der Armee
  • Grundstücke des Innenministeriums
  • Regierungsgebäuden und dem Parlament
  • Residenz des Präsidenten
  • Diplomatische Vertretungen
  • Kraftwerke, Hochspannungsanlagen, Speicheranlagen
  • Wasseraufbereitungsanlagen
  • Justizvollzugsanstalten

Du darfst nur eine Drohne zur gleichen Zeit steuern und du darfst dich während eines Drohnenfluges nicht auf einem bewegten Objekt befinden.

In Nordmazedonien müssen Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm versichert sein. Was du dabei berücksichtigen solltest, erfährst du in unserem Artikel zur Drohnen-Haftpflicht.

Für Drohnenflüge in Naturschutzgebieten muss die zuständige Naturschutzbehörde eine Zustimmung erteilen.

Hinweis: Bis zum 31.12.2026 befinden sich die nordmazedonischen Drohnenregeln in einer Übergangsphase. Es ist damit zu rechnen, dass es in dieser Zeit noch Änderungen gibt.

Gewerbliche Manöver

Möchtest du als gewerblicher Nutzer in Nordmazedonien fliegen, musst du nachweisen, dass du in deinem Heimatland in der Speziellen oder der Zulassungspflichtigen Kategorie eine Erlaubnis hast. Erst damit kannst du eine Erlaubnis beantragen.

Falls du schon eigene Erfahrungen mit deiner Drohne in Nordmazedonien sammeln konntest oder von weiteren Bestimmungen weißt, dann hinterlasse uns bitte einen Kommentar!

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Nordmazedonien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die nordmazedonische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der nordmazedonischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Nordmazedonien gesammelt hast!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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