Drohnen-Gesetze in Bosnien-Herzegowina
Verfasst von Francis Markert | Letzte Aktualisierung am 31.05.2024 | 0 Kommentare
In diesem Artikel haben wir für dich die Drohnen-Gesetze in Bosnien-Herzegowina zusammengefasst.
Um den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen im Land zu gewährleisten, hat die Zivilluftfahrtbehörde von Bosnien und Herzegowina (BHDCA) am 25. September 2020 Vorschriften für den Betrieb von Drohnen erlassen. Diese Vorschriften betreffen sowohl Freizeit- als auch gewerbliche Drohnenbetreiber und gelten für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 249 Gramm und 25 Kilogramm. Drohnen mit einer maximalen Abflugmasse von mehr als 25 Kilogramm bedürfen einer Sondergenehmigung des BHDCA.
Eine Registrierung deiner Drohne in Bosnien-Herzegowina ist in jedem Fall Pflicht. Wie das funktioniert, erklären wir weiter unten im Beitrag.
Überblick: Drohnen-Gesetze in Bosnien und Herzegowina
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Ansprechpartner der BHDCA ist unter dron@bhdca.gov.ba zu erreichen.
Drohnen-Kategorien in Bosnien und Herzegowina
In Bosnien und Herzegowina gibt es eine Reihe verschiedener Kategorien, die an die europäischen Regeln erinnern. Zum einen gibt es die Drohnen-Kategorien, in die Fluggeräte eingeteilt werden:
- A1-Drohnen mit einem Gewicht von 249 Gramm bis 1 Kilogramm
- A2-Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 1 Kilogramm und bis zu 2 Kilogramm
- A3-Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm und bis zu 5 Kilogramm
- A4-Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm und bis zu 25 Kilogramm
Die Drohnenkategorien sind grob mit dem vergleichbar, was wir in der EU als Drohnen-Klassen kennen. Doch welchen Einfluss die verschiedenen Drohnenkategorien haben, konnten wir der Drohnenverordnung nicht entnehmen.
Darüber hinaus gibt es noch die Betriebskategorien, die sich an der Art des Drohnenfluges ausrichten:
- OPEN: nicht-kommerzielle Drohnenflüge
- SPECIFIC: kommerzielle Drohnenflüge
- CERTIFIED: Arbeiten aus der Luft
Wie sich die Betriebskategorien SPECIFIC und CERTIFIED genau unterscheiden, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Wir gehen jedoch davon aus, dass man in CERTIFIED landet, sobald man kommerziell fliegen möchte und die Betriebsgrenzen aus der SPECIFIC-Kategorie nicht ausreichen (z.B. weil man höher als 120 Meter über Grund fliegen möchte). Im Zweifel wende dich bitte an die örtlichen Behörden.
Allgemeine Vorschriften für den privaten Drohnenbetrieb (OPEN) in Bosnien-Herzegowina
Folgende Regeln gelten für den privaten Einsatz deiner Drohne innerhalb der OPEN-Betriebskategorie:
- Drohnen dürfen nur bei Tageslicht und innerhalb der Sichtlinie des Drohnenbetreibers geflogen werden.
- Die maximal zulässige Flughöhe für den Drohnenbetrieb beträgt bis zu 30 Meter über Grund.
- Der seitliche Abstand zu Menschen, Tieren, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen, Stromleitungen usw. muss mindestens 30 Meter betragen.
- Der seitliche Abstand zu einer öffentlichen Versammlung muss mindestens 50 Meter betragen.
- Ein seitlicher Abstand von weniger als 500 Meter zu Industriegebieten, Botschaften, staatlichen Einrichtungen und Institutionen sowie anderen öffentlichen Gebäuden ist nicht zulässig.
- Für alle Drohnen mit einer Masse von mehr als 1 Kilogramm ist eine gültige Versicherungspolice erforderlich, die Schäden an Dritten im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina abdeckt.
- Es ist nicht gestattet, eine Drohne innerhalb eines Schutzgebiets zu fliegen, das weniger als 300 Meter von der Grenzlinie in der Tiefe des Hoheitsgebiets von Bosnien und Herzegowina entfernt ist, es sei denn, der Drohnenbetreiber oder der Eigentümer der Drohne hat die vorherige Zustimmung der Grenzpolizei von Bosnien und Herzegowina eingeholt.
Allgemeine Vorschriften für den gewerblichen Drohnenbetrieb (SPECIFIC) in Bosnien-Herzegowina
Folgende Regeln gelten für den gewerblichen Einsatz deiner Drohne:
- Der Betrieb von Drohnen bei Tageslicht muss innerhalb der Sichtlinie des Betreibers erfolgen, wobei der Drohnenbetreiber mit der Umgebung, in der er die Drohne betreibt, vertraut sein, einen bestimmten Landeplatz bestimmen und diesen sichtbar kennzeichnen muss (im Falle einer autonomen Landung). Erfolgt der Drohnenbetrieb außerhalb der Sichtlinie, darf der seitliche Abstand zum Drohnenbetreiber 1.000 Meter nicht überschreiten.
- Bei Einsätzen in der Nacht muss die Drohne mit Lichtsignalanlagen ausgestattet sein, sie darf nur innerhalb der Sichtlinie geflogen werden, der vorgesehene Landeplatz muss sich in unmittelbarer Nähe des Drohnenbetreibers befinden (im Falle einer autonomen Landung), und die maximale Flughöhe darf 30 Meter über Grund nicht überschreiten.
- Es ist nicht erlaubt, eine Drohne über Menschenansammlungen, wichtige Gebäude und dergleichen zu fliegen.
- Drohnenbetreiber müssen über eine gültige Drohnenversicherung verfügen, die Schäden an Dritten am Boden im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina abdeckt, unabhängig von der Masse der Drohne.
- Der seitliche Mindestabstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Fahrzeugen, Schiffen, Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen, Stromleitungen oder anderen ferngesteuerten Luftfahrzeugen muss mindestens 30 Meter betragen.
- Drohnenbetreiber, die aufgrund der Umgebung und der umliegenden Hindernisse die vorgeschriebenen seitlichen Abstände gemäß dem vorherigen Punkt nicht einhalten können, dürfen die Drohne in einem geringeren seitlichen Abstand fliegen, der jedoch nicht kleiner als 5 Meter sein darf, wobei die Flughöhe 20 Meter über Grund nicht überschreiten darf.
- Die maximal zulässige Flughöhe einer Drohne beträgt bis zu 120 Meter über Grund oder bis zu 50 Meter über einem Hindernis.
- Der seitliche Abstand zu Industriegebieten, Botschaften, staatlichen Einrichtungen und Institutionen sowie anderen öffentlichen Gebäuden darf nicht weniger als 100 m betragen.
- Drohnen dürfen innerhalb eines Flughafengeländes in einer Entfernung von weniger als 1,5 km vom Flughafen oder der CTR-Zone nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Flugsicherung oder Luftraummanagementzelle (AMC) betrieben werden, und der Drohnenbetreiber ist verpflichtet, die Bedingungen der Zustimmung einzuhalten.
- Es ist nicht gestattet, eine Drohne innerhalb eines Schutzgebiets zu fliegen, das sich innerhalb von 300 m von der Grenzlinie in der Tiefe des Hoheitsgebiets von Bosnien und Herzegowina befindet, es sei denn, der Drohnenbetreiber oder der Eigentümer der Drohne hat die vorherige Zustimmung der Grenzpolizei von Bosnien-Herzegowina eingeholt.
Allgemeine Vorschriften für Arbeiten aus der Luft mit Drohnen (CERTIFIED) in Bosnien-Herzegowina
Vor der Aufnahme des Drohnenbetriebs muss der Drohnenbetreiber mit dem BHDCA unter dron@bhdca.gov.ba Kontakt aufnehmen, um eine Sondergenehmigung für die Durchführung von Luftarbeiten mit Drohnen im Luftraum von Bosnien und Herzegowina zu erhalten.
Drohnen, die unter der Verantwortung ausländischer Einrichtungen (Armee, Polizei, Zoll und andere ähnliche Organisationen) stehen, müssen vor der Durchführung von Drohneneinsätzen die Genehmigung der zuständigen Einrichtung in Bosnien und Herzegowina einholen.
Drohne in Bosnien-Herzegowina registrieren
Seit der Einführung einheitlicher Vorschriften, ist eine Registrierung deiner Drohne in Bosnien-Herzegowina Pflicht. Die vollständigen Anträge musst du als Eigentümer oder Betreiber deiner Drohne bei der BDHCA einreichen. Anschließend stellt die BHDCA innerhalb von 30 Tagen eine Registrierungsbescheinigung aus. Leider sind die Dokumente aktuell nur auf Serbisch verfügbar.
- Regelwerk zu Bedingungen für den Drohnenflugbetrieb („Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina“, Nummer: 51/20)
- Verfahren zur Registrierung einer Drohne in den BHDCA-Datensätzen
- Antrag auf Drohnenregistrierung
- Erklärung zum Drohnenbesitz
Für den Antrag benötigst du zusätzlich folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (natürliche Personen) bzw. Handelsregisterauszug o.Ä. (juristische Personen)
- Wohnsitzbescheinigung der zuständigen Behörde auf Formular PBA-4
- Eigentumsnachweis (Bescheinigung des Händlers/Verkäufers der Drohne oder eine unterzeichnete und beglaubigte Erklärung der zuständigen Behörde über den Besitz der Drohne)
- Kopie der Versicherungspolice (falls erforderlich)
- Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 KM für den Antrag
Anweisungen zur Zahlung der Verwaltungsgebühr findest du hier.
Für alle weiteren Informationen kannst du dich direkt per E-Mail an die BHDCA dron@bhdca.gov.ba wenden.
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Bosnien-Herzegowina haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, kontaktiere die örtliche Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der bosnischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deiner Drohne in Bosnien und Herzegowina gesammelt hast!
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