Drohnen-Gesetze in Albanien

Drohnengesetze in Albanien – Reisen mit Drohne

Albanien – ein Land der Gegensätze. Smaragdgrüne Buchten an der Riviera, schroffe Berggipfel in den Albanischen Alpen und verwinkelte Altstädte wie in Gjirokastra oder Berat erzählen von einer bewegten Geschichte. Wenn du die Besonderheit des Landes aus der Luft dokumentieren möchtest, musst du dich an die Vorschriften des Landes halten. Was du dazu wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Als erstes habe wir gute Nachrichten für dich, denn in Albanien wurden 2022 durch zwei Ministerialverordnungen (Nr. 114 und 143) die europäischen Regeln der EASA übernommen. Damit werden deine Qualifikationen und deine Registrierung aus Deutschland / Österreich / Schweiz anerkannt. Du brauchst nichts weiter unternehmen und kannst unter denselben Voraussetzungen deine Drohne in Albanien einsetzen.

Albanien im Sommer: Drohnenaufnahme des Valbona-Tals in den Albanischen Alpen (Foto: depositphoto.com)

Überblick der europäischen Regeln mit Gültigkeit in Albanien

In Albanien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit unserem Video-Kurs über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen registriert werden? Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
KennzeichenAlle Drohnen müssen sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden. Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Drohnen-Führerschein:Je nach Kategorie müssen Piloten Prüfungen ablegen, um den EU-Drohnen-Führerschein zu erwerben. Diese werden in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.
Unterscheidung nach Kategorien: Offene Kategorie (mit drei Unterkategorien), Spezielle und Zulassungspflichtige Kategorie; keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Piloten.
Maximale Flughöhe:120 Meter im unkontrollierten Luftraum in der offenen Kategorie.
Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Nationale Besonderheiten in Albanien

Jedes Land kann bestimmte Aspekte bei den Drohnen-Regeln selbst festlegen. Für Albanien gelten die folgenden Auflagen ergänzend zu den europäischen Vorschriften.

Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Nein. Wir empfehlen dir dennoch, in diesem Land deine Drohne zu versichern.
Mindestalter für Fernpiloten16 Jahre
Kontaktdaten

dron@acaa.gov.al

Neben den europäischen Vorgaben sind uns keine weiteren Einschränkungen bekannt.

Auch wenn uns keine Definitionen für geografische UAS-Gebiete bekannt sind, halte dich aber bitte an übliche Verfahren und berücksichtige z.B. Sicherheitsabstände zu Flughäfen.

Historische Ruinen der Burg Rozafa in Albanien aus der Drohnen-Perspektive (Foto: depositphoto.com)

Eine inoffizielle, interaktive Karte mit besonderen Lufträumen findest du unter den hilfreichen Links. Dort werden einige großflächige Gebiete angezeigt. Schau dir dabei gern die genauen Erklärungen der einzelnen Zonen an, denn nicht alle Lufträume beginnen am Boden und sind für Drohnenflüge (bis 120 Meter) relevant. Der äußere Bereich der Kontrollzone um den Flughafen Tirana erstreckt sich beispielsweise erst ab einer Höhe ab 2.500 Fuß (762 Meter).

Die hier aufgelisteten Drohnenregeln für Albanien haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, kontaktiere die albanische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der albanische Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns gern einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selbst Erfahrungen mit deiner Drohne in Albanien gesammelt hast!

Warst du selbst schon mit Drohne in Albanien und kannst von deinen Erfahrungen berichten? Wir freuen uns auf deinen Kommentar!

Francis Profilbild Hexagon
Über den Autor

Francis Markert ist der Experte, wenn es um die private oder professionelle Drohnennutzung geht. Als erfahrener Drohnenpilot hilft er dir dabei, deine Drohne effizient und rechtssicher einzusetzen. Seit vielen Jahren widmet sich Francis der Ausbildung von Drohnenteams und Einzelpersonen, um deren Sicherheit im Umgang mit Drohnen zu gewährleisten. Er ist seit 2020 ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer und darf neben praktischen und theoretischen Schulungen auch Prüfungen zu den großen Drohnenführerscheinen (Fernpilotenzeungis A2 und STS) abnehmen.

Mit seiner Ausbildungs- und Beratungstätigkeit unterstützt Francis professionelle Anwender in Unternehmen und Behörden genauso wie interessierte Einzelpersonen. Außerdem ist Francis Autor des erfolgreichen Buches „Drohnen: Die große Fotoschule“ und Mitbegründer von Drohnen-Camp Plus, dem Mitgliederbereich für die Drohnencommunity.

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