Allgemeinverfügung des Luftfahrtbundesamtes vom 18.12.2020 zur vorübergehenden Aussetzung der Registrierungspflicht für Fernpiloten.
Nachträglich hat die EU noch die Klassen C5 und C6 über die Verordnung 2020/1058 eingeführt.
Mit der Verordnung 2020/746 hat die Europäische Kommission auf die Corona-Pandemie reagiert und die Einführung des neuen Regelwerkes um sechs Monate nach hinten verschoben.
Mit der Durchführungsverordnung 2020/639 werden die ersten zwei Standard-Szenarien für die Spezielle Kategorie eingeführt-
In der Delegiertenverordnung 2019/945 wurden die Spezifikationen der Klassen C0, C1, C2, C3 und C4 konkretisiert.
Die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 legt die Grundlage für die Betriebsvorschriften für Drohnen. Hier werden die drei Betriebskategorien eingeführt.